Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für den Geschäftsverkehr mit der zu CHE-114.881.069 protokollierten KOCH Sicherheitstechnik GmbH gelten ausschliesslich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit KOCH Sicherheitstechnik GmbH, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

 

2. Angebote

Angebote KOCH Sicherheitstechnik GmbH sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet werden. Unabhängig von den angebotenen Artikeln und Mengen erfolgt die Verrechnung nach den tatsächlich gelieferten Artikeln und Mengen.

 

3. Vertragsabschluss

Mündliche Bestellungen: Mündliche Bestellungen der Kunden, die sofort ausgeführt werden (Ladengeschäfte), werden zu diesen AGB ausgeführt, die in den Geschäftsräumen aushängen. Alle übrigen Bestellungen: Bestellungen von Kunden, die sonst, gleich auf welchen Wege bei KOCH Sicherheitstechnik GmbH einlangen, werden schriftlich bestätigt. Davon erfasst sind alle Bestellungen, die in Schriftform als Brief, per Telefax, im Wege elektronischer Zustellung („E-Mail“) oder sonst in digitaler oder analoger Form und um Wege der Telekommunikation KOCH Sicherheitstechnik GmbH zugehen. Solche Bestellungen reisen, in welcher Form immer sie erfolgen, auf Gefahr des Bestellers. KOCH Sicherheitstechnik GmbH haftet nicht für deren Einlagen, deren Erhalt oder deren Bearbeitung. Auftragsbestätigungen: Die Auftragsbestätigungen erfolgen ausschliesslich E-Mail oder per Telefax. Wirkung der Auftragsbestätigungen: Mit der Absendung der Auftragsbestätigung gilt das zu den von KOCH Sicherheitstechnik GmbH bestätigten Konditionen und nach Massgabe dieser AGB zustande kommen. Reklamation: Reklamationen werden ausschliesslich bearbeitet, wenn Sie, soweit der Besteller Kaufmann ist, unverzüglich, bei Konsumenten innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Frist erfolgen. Reklamationen haben unter Verwendung der Auftragsbestätigung zu erfolgen, die mit der Reklamation unter Angabe deren Grundes vie Telefax oder E-Mail an KOCH Sicherheitstechnik GmbH zu richten ist.

 

4. Gefahrenübergang

Bei Lieferungen und Leistungen im Inland erfolgt der Gefahrenübergang bei Versendung mit Übergabe an den Frachtführer, sonst mit tatsächlichen Ablieferung beim Besteller. Beim Exportgeschäft (Lieferungen ausserhalb Schweiz) erfolgt der Gefahrenübergang laut Incoterms entsprechend der Auftragsbestätigung. Bei Annahmeverzug erfolgt der Gefahrenübergang in jedem Fall spätestens mit Eintritt des Verzuges.

 

5. Transport- und Versandkosten/Entsorgungskosten

Ansprüche aus Beschädigung oder Verlust sind unverzüglich beim Frachtführer geltend zu machen. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Kosten für Expresssendungen werden in jedem Fall dem Besteller weiter verrechnet. Bei Zylinderschlüsseln wird die Einschreibgebühr (Post) bzw. die Versandsgebühr (Paketdienst) dem Besteller verrechnet. Bei Nachnahmesendungen sind die Nachnahmegebühren vom Empfänger zu tragen. Die Kosten für die Sammlung und Behandlung der gemäss Elektroaltgeräteverordnung zurückzunehmen Elektro- und Elektronikgeräte sind vom Besteller zu tragen.

 

6. Lieferverzug und Befreiung von der Lieferpflicht

Vereinbarte Liefer- und Montagetermine werden von KOCH Sicherheitstechnik GmbH nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch keine Fixtermine. Verzögerungen berechtigen den Besteller nicht zur Annahmeverweigerung oder Ersatzansprüchen für daraus entstehende Schäden und Kosten. Insbesondere ist der Besteller nicht berechtigt, eine allenfalls von ihm mit Dritten vereinbarte Pönale im fall des Lieferverzugs von KOCH Sicherheitstechnik GmbH zu begehren. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn KOCH Sicherheitstechnik GmbH die Angaben, die für die Ausführung der Bestellung notwendig sind, nicht wie vereinbart zugehen, wenn der Auftrag abgeändert wird, oder Lieferungen von Sublieferanten an KOCH Sicherheitstechnik GmbH nicht fristgerecht erfolgen. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller wegen Lieferverzugs ist nur schriftlich unter Setzung einer angemessenen zumindest 14-tägigen Nachfrist, möglich. Die Verpflichtung zu Lieferung sowie zur Einhaltung der Liefertermine wird durch alle aussergewöhnlichen von KOCH Sicherheitstechnik GmbH nicht zu vertretenden Umstände, die eine erhebliche Betriebsstörung verursachen oder die Absendung der Ware unmöglich machen, aufgehoben. Bereits erzeugte bzw. bei uns eingelangte oder eingelagerte Waren kann KOCH Sicherheitstechnik GmbH bei Unmöglichkeit der Absendung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers einlagern. Die Ware wird in diesen Fall dem Besteller als geliefert in Rechnung gestellt. Bei kundenspezifischen Produkten (z.B. Schliessanlagen) beginnt die Lieferfrist erst nach schriftlich bestätigter technischer Klärung (Einlangen des vom Kunden unterfertigten Schliessplanes bei KOCH Sicherheitstechnik GmbH).

 

7. Vergütungspflichtiger Aufwand

Zur Arbeitszeit gehört auch die zur Vorbereitung der Reparatur notwendige Zeit. An- und Abreisekosten, Auslöse und Übernachtungskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei der Berechnung von Fahrtwegen und Fahrtzeiten wird grundsätzlich von einem Einsatz unseres Mitarbeiters ab unserem Betriebssitz ausgegangen. Der Auftraggeber hat den zu Fehlersuche erforderlichen Aufwand auch dann zu vergüten, wenn der Reparaturaufwand nicht vollständig ausgeführt wird, es sei denn, die Undurchführbarkeit der Reparatur fiele in unseren Verantwortungs- und Risikobereich.

 

8. Ausservertragliche Arbeiten

Werden mit Zustimmung des Auftraggebers Leistungen durch unsere Mitarbeiter ausgeführt, die den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang überschreiten, werden diese zu unseren zu Zeit der Leistungserbringung geltenden Material- und Lohnkosten berechnet.

 

9. Lieferscheine Regieberichte Bautagebücher

Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm vorgelegte Lieferscheine und Regieberichte unverzüglich zu überprüfen und unterschrieben an uns zurückzugeben. Etwaige Einwendungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Arbeitstagen nach Fertigstellung der Arbeit schriftlich geltend zu machen. Macht der Auftraggeber innerhalb der genannten Frist keine Einwendungen geltend, so gilt der Lieferschein oder Regiebericht als von ihm als richtig anerkannt. Für den Fall, dass der Auftraggeber oder dessen Vertreter bei Beendigung der Arbeiten nicht anwesend sind und Lieferscheine, Regieberichte, Bautagebücher etc. daher nicht unterschrieben werden, so gelten die erbrachten Leistungen als anerkannt sofern nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftliche Einwendungen erbracht werden.

 

10. Annahmeverzug

Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Bestellers gelagert. Wenn nach Ablauf dieser Frist die Annahme nicht erfolgt ist, ist KOCH Sicherheitstechnik GmbH berechtigt, frei über die bestellte Ware zu verfügen, wobei die Lieferverpflichtung von KOCH Sicherheitstechnik GmbH entfällt. KOCH Sicherheitstechnik GmbH ist dessen ungeachtet berechtigt, den Fakturenwert in Rechnung zu stellen.

 

11. Retourwaren

Für vom Kunden retournierte Waren werden 20% Manipulationsgebühr verrechnet. Die Retourware kann nur in der Originalverpackung und in ungebrauchten, neuwertigen Zustand akzeptiert werden.

 

12. Preise und Preisveränderungen

Die Preiserstellung in der Auftragsbestätigung ist verbindlich, doch ist KOCH Sicherheitstechnik GmbH berechtigt, bei Änderungen der Rohstoffpreise, Lohn-, Bezugs- oder Betriebskosten, die sie zu einer Änderung ihrer Verkaufspreise veranlassen, den Preis für alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht durchgeführten Lieferungen neu festzusetzen. Preise der Preisliste sind CHF-Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Für Dienstleistungen, die an Samstagen/Sonntagen und anderen Zeiten als der Normalarbeitszeit (Montag – Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr), sowie an Feiertagen erbracht werden, wird ein Zuschlag in Höhe von 50 bzw. 100% in Rechnung gestellt, wobei der Berechnung der sich aus der Preisliste ergebende Normalstundensatz zugrunde gelegt wird.

 

13. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich 30 Tage netto Kassa fällig. Bei Nachnahmesendungen gewährt KOCH Sicherheitstechnik GmbH keinen Skontoabzug. Für Überschreitung des Zahlungsziels verrechnet KOCH Sicherheitstechnik GmbH 12% p. a. Verzugszinsen zuzüglich aller Einbringungskosten sowie eine Mahnungsbearbeitungspauschale in der Höhe von CHF 25.-. Es werden nur Zahlungen anerkannt, die an die jeweils angeführte Zahlungsstelle geleistet werden. Kaufmännische Anweisungen, Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Bei Zahlung mit Akzepten oder Schecks übernimmt KOCH Sicherheitstechnik GmbH keine Haftung für eine rechtzeitige Präsentation. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlustes steht KOCH Sicherheitstechnik GmbH das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.

 

14. Verschlechterung der Vermögenslage

Sofern KOCH Sicherheitstechnik GmbH eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird, oder der Besteller mit der Zahlung einer Faktura von KOCH Sicherheitstechnik GmbH in Verzug gerät, ist KOCH Sicherheitstechnik GmbH berechtigt, für sämtliche noch ausstehende Lieferungen, auch abweichend von der Auftragsbestätigung, Vorauszahlung oder sonstige Sicherstellung zu verlangen. Wird dieser Forderung nicht entsprochen, so hat KOCH Sicherheitstechnik GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erzeigte Waren kann KOCH Sicherheitstechnik GmbH bei Zahlungsverzug auf Rechnung gestellt. Wenn nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen die Rechnung für die eingelangte Ware nicht beglichen ist, ist KOCH Sicherheitstechnik GmbH berechtigt frei über die bestellte Ware zu verfügen.

 

15. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zu gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum vom KOCH Sicherheitstechnik GmbH. Bei Weiterveräusserung der gelieferten Waren durch den Besteller erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt von KOCH Sicherheitstechnik GmbH auf erzielten Erlös. Bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware erwirbt KOCH Sicherheitstechnik GmbH im Rahmen ihres Eigentumsvorbehaltes anteiliges Miteigentum am Endprodukt.

 

16. Gewährleistung

Die Gewährfrist beträgt ein Jahr nach Gefahrenübergang, für Reparaturen und Arbeiten im Rahmen von Wartungsverträgen und für Software beträgt die Gewährleistung 6 Monate nach Gefahrenübergang. Voraussetzung für die Gewährleistung ist der fachgerechte Einbau der Produkte. Für eine in einer fremden Werkstatt hergestellte und abgeänderte Ware wird keine Gewährleistung übernommen. KOCH Sicherheitstechnik GmbH behält sich vor, fehlerhafte Ware in ihrer Betriebsstätte in Stand zu setzen oder Ersatz zu liefern. Weitere Kosten, die darüber hinaus gehen, werden nicht übernommen. Der Anspruch auf Gewährleistung kann ohne Zustimmung durch KOCH Sicherheitstechnik GmbH nicht an Dritte übertragen werden. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich die Gewährleistung darauf, dass der Besteller die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die KOCH Sicherheitstechnik GmbH gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen, verlangen kann. Mit der Abtretung erlischt jede Haftung von KOCH Sicherheitstechnik GmbH. Für die Geltendmachung und Gewährleistungsansprüchen sind KOCH Sicherheitstechnik GmbH immer die beanstandeten Waren gemeinsam mit dem Kaufbeleg zu Verfügung zu stellen.

 

17. Reklamation

Mängel und Beschädigungen, die bei ordnungsgemässer Eingangskontrolle erkennbar sind, müssen bei sonstigen Verlust der Rechte aus Gewährleistung und Schadenersatz unverzüglich schriftlich, längstens jedoch innerhalb von 3 Tagen ab Übernahme unter Beifügung des Lieferscheines angezeigt werden. Der Reklamationsgrund ist anzugeben. Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach Auftreten schriftlich gerügt werden.

 

18. Stornierung von Lieferungen, und Änderungen von Bestellungen:

Sofern KOCH Sicherheitstechnik GmbH eine Stornierung einer Bestellung durch den Besteller akzeptiert, ist KOCH Sicherheitstechnik GmbH berechtigt, unabhängig vom Ersatz des entgangenen Gewinnes eine der richterlichen Mässigungsrecht nicht unterliegenden Konventionalstrafe in Höhe vom 80% des Fakturenwertes zu verlangen. Kosten die auf Grund nachträglicher Abänderungen entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers, sofern die Abänderung in seinem Verantwortungsbereicht liegt.

 

19. Produkthaftung

Ansprüche des Bestellers, der nicht Verbraucher ist, gegen KOCH Sicherheitstechnik GmbH nach dem Produkthaftpflichtgesetz sind ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt. Diese Haftungsbeschränkung ist vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung. Die bestellte Ware bietet nur jene Sicherheit, die unter Berücksichtigung der materialspezifischen Produktinformation sind in allen nationalen und internationalen Preislisten und Katalogen in deutscher Sprache enthalten und können bei Bedarf von KOCH Sicherheitstechnik GmbH.

 

20. Haftung für Schäden

KOCH Sicherheitstechnik GmbH haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bis zum Betrag des Fakturenwertes. KOCH Sicherheitstechnik GmbH haftet keinesfalls für einen entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden oder von dessen Vertragspartnern.

 

21. Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten ist der Sitz der KOCH Sicherheitstechnik GmbH.

 

22. Kompensationsverbot

Dem Besteller steht gegen die Forderung oder gegen sonstige Ansprüche von KOCH Sicherheitstechnik GmbH kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zu.

 

23. Laesio enormis/Irrtum/Wegfall der Geschäftsgrundlage

Für Unternehmen sind die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber KOCH Sicherheitstechnik GmbH aus Irrtum, der Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) oder wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage ausgeschlossen. Für sonstige Kunden, die eine mehrteilige Bestellung sowie dazugehörige Installierung und/oder sonstige weitere Dienstleistungen von KOCH Sicherheitstechnik GmbH bestellen, ist die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber KOCH Sicherheitstechnik GmbH aus der Verkürzung über die Hälfte von einzelnen Bestandteilen der Bestellung ausgeschlossen.

 

24. Schriftform

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder Nebenabreden dazu bedürfen der Schriftform, ebenso ein Abgehen von dieser.

 

25. Gerichtstand und abwendbares Recht

Gerichtsstand ist nach Wahl von KOCH Sicherheitstechnik GmbH das sachlich zuständige Gericht in Winterthur unbeschadet des Rechtes von KOCH Sicherheitstechnik GmbH, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen. Anwendbares Recht ist ausschliesslich schweizerisches Recht.

 

26. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftbedingungen ganz oder teilweise rechtunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtunwirksame oder undurchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäss Inhalt und Zweck der rechtunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Die dem Besteller nach zwingendem Recht zustehenden Rechte und Ansprüche bleiben von den gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

 

27. Allgemeines

Die Abbildungen, Massangaben und technischen Daten in den zur Verfügung gestellten Preislisten, Katalogen, Prospekten und Produktbeschreibungen usw. dienen, vorbehaltlich möglicher Druckfehler, nur zur Veranschaulichung und können jederzeit geändert und neuen Erfordernissen angepasst werden. Wir behalten uns vor technische Änderungen und Preisveränderungen jederzeit durchzuführen.